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Lohnabrechnung für Gastronomie und Hotellerie
Wechselnde Schichten, viele Aushilfen, steuerfreie Zuschläge: Gastronomielohn ist Detailarbeit. Wir übernehmen sie.
Kurz und knapp
- Minijobs, kurzfristige Beschäftigung, Aushilfen und Vollzeitkräfte in einem Mandat.
- Steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge korrekt berechnet und nachgewiesen.
- Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft nach amtlichen Werten.
- Direkte Übernahme der Stunden aus Kassen-, Dienstplan- und Zeiterfassungssystemen.
Typische Stolperstellen im Gastronomielohn
Die Prüfung schaut in der Gastronomie besonders genau hin: auf die Aufzeichnung der Arbeitszeiten, auf die Grenzen bei Minijobs, auf die Voraussetzungen steuerfreier Zuschläge und auf Trinkgeld. Wir richten die Abrechnung so ein, dass Nachweise jederzeit vorliegen.
Unsere Leistungen für Gastronomie und Hotels
- Monatliche Abrechnung für alle Beschäftigungsarten
- Prüfung der Minijob-Grenzen und der kurzfristigen Beschäftigung
- Zuschlagsberechnung mit Einzelnachweis je Schicht
- Anbindung Ihres Kassen- oder Dienstplansystems an die Lohnsoftware
- Meldungen an Minijob-Zentrale, Krankenkassen und Finanzamt
- Begleitung von Zoll- und Sozialversicherungsprüfungen
Mehrere Standorte, eine Abrechnung
Für Filial- und Franchisebetriebe rechnen wir alle Standorte einheitlich ab und liefern Auswertungen je Betrieb – mit einem zentralen Ansprechpartner für die gesamte Gruppe.